Allgemein

Radwege


Gemeinsamer Geh- u. Radweg
  1. Radfahrer dürfen nicht die Fahrbahn, sondern müssen den gemeinsamen Geh- und Radweg benutzen (Radwegbenutzungspflicht).
  2. Andere Verkehrsteilnehmer dürfen ihn nicht benutzen.
  3. Ist anderen Verkehrsteilnehmern durch Zusatzzeichen die Benutzung eines gemeinsamen Geh- und Radweges erlaubt, müssen Fahrzeugführer auf Fußgänger und Radfahrer Rücksicht nehmen. Erforderlichenfalls müssen alle die Geschwindigkeit an den Fußgängerverkehr anpassen.


Getrennter Rad- u. Gehweg
  1. Radfahrer dürfen nicht die Fahrbahn, sondern müssen den Radweg des getrennten Rad- und Gehwegs benutzen (Radwegbenutzungspflicht).
  2. Andere Verkehrsteilnehmer dürfen ihn nicht benutzen.
  3. Ist anderen Verkehrsteilnehmern durch Zusatzzeichen die Benutzung eines gemeinsamen Geh- und Radweges erlaubt, müssen Fahrzeugführer auf Fußgänger und Radfahrer Rücksicht nehmen. Erforderlichenfalls müssen alle die Geschwindigkeit an den Fußgängerverkehr anpassen.
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Trekkingräder - Stiftung Warentest

Die Stiftung Warentest hat 15 Trekkingräder untersucht, hier das Ergebniss
http://www.test.de/themen/freizeit-reise/test/-Trekkingraeder/1772656/1772656/1771540/
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Musterkaufvertrag

Sie wollen ein Fahrrad verkaufen oder kaufen? Sie finden in unserem Downloadbereich einen Musterkaufvertrag des ADFC, allerdings können wir und der ADFC keine Haftung für die Richtigkeit und ggfs. die Folgen übernehmen.
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